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Steuern und Sozialversicherung in Neuseeland
Die Struktur des neuseeländischen Steuer- und Abgabensystem unterscheidet sich grundlegend vom deutschen. Generell ist zu sagen, dass sich in Neuseeland die soziale Absicherung aus der allgemeinen Steuer finanziert und nicht aus den eingezahlten Beiträgen in eine Sozialversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen daher keine monatlichen Beiträge in eine Sozialversicherung leisten. Jedoch haben sich viele Neuseeländer entschieden eine zusätzlich private Krankenversicherung abzuschließen. Einige neuseeländische Arbeitgeber tragen einen Teil der privaten Krankenversicherung ihrer Arbeitnehmer.
Gleiches gilt für die Rentenversicherung. Hier zahlt der neuseeländische Staat bei Erreichen des Rentenalters einen einheitlichen Satz. Daher werden in der Regel private Zusatzrenten abgeschlossen, wobei die Kosten von einigen Arbeitgebern ebenfalls mitgetragen werden.
Für weitere Informationen zum Steuersystem in Neuseeland wenden Sie sich bitte an Inland Revenue Department.

