New Zealand Embassy Berlin, Germany

Arbeitsvisum

Sollten Sie ein Arbeitsangebot aus Neuseeland haben, benötigen Sie ein Arbeitsvisum, das auf maximal drei Jahre ausgestellt werden kann. Sollte ein verlängertes Arbeitsangebot in Neuseeland offeriert werden, kann das "work visa" in Neuseeland für weitere drei Jahre beantragt werden.

Auch für eine unbezahlte freiwillige Tätigkeit, wie ein Praktikum oder das Arbeiten auf einer Farm, ist es erforderlich eine Arbeitsgenehmigung einzuholen. Die "intensive Nutzung von Arbeitsmitteln" bzw. freie Unterkunft und Verpflegung gelten in diesem Fall als Formen der Bezahlung.

Beantragung eines Arbeitsvisums

Das Antragsformular für ein Arbeitsvisum (INZ 1015) können Sie auf der Webseite von Immigration New Zealand herunterladen oder auf dem Postweg von der Visaabteilung der Botschaft von Neuseeland in Berlin beziehen. Dazu senden Sie bitte einen an Sie adressierten und mit €1,45 frankierten A4 Rückumschlag an die Botschaft.

Folgende Unterlagen müssen dem vollständig ausgefüllten Antragsformular beigefügt werden. Bei Punkt 1-3 werden gut lesbare Kopien der Originale akzeptiert.

(1) Ein unterschriebener Vertrag von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber in Neuseeland, der u.a. die Art, Dauer und Bezahlung Ihrer Tätigkeit beinhaltet. Bei Beantragungen unter der Kategorie "Essential Skills" oder "Work to Residence" muss zusätzlich das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular "Employer Supplementary Form" (INZ 1113) den Unterlagen beigelegt werden.

Hinweis: Wenn Sie als Student(in) ein unbezahltes Praktikum absolvieren, weisen Sie bitte nach, dass Ihnen mindestens €600 pro Monat zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts in Neuseeland zur Verfügung stehen. Möglich ist das in Form eines Kontoauszuges, einer Bankbestätigung, eines Stipendiums oder durch Reiseschecks.

(2) Ein Schreiben ("Approval in Principle") von Immigration New Zealand, welches bestätigt, dass Ihr zukünftiger Arbeitgeber Arbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen darf.

Hinweis: Ein "Approval in Principle" ist nicht nötig für Studenten, die ein bis zu sechsmonatiges Praktikum im Rahmen ihres Studiums in Neuseeland absolvieren,  bei der Beantragung unter der Kategorie "Specific Purpose" oder für Berufe, die auf den "Shortage Listen" stehen. Die aktuellen Listen "Long Term Skill Shortage List" und "Immediate Skill Shortage List" finden Sie unter "Essential Skills in Demand Lists".

(3) Relevante Qualifikationen und Arbeitszeugnisse in Deutsch oder Englisch, die Ihre Eignung für die Stelle in Neuseeland nachweisen. Sollten Sie beabsichtigen, länger als ihr Arbeitsvertrag gültig ist in Neuseeland zu bleiben, beispielsweise bei einem späteren Antrag auf Residence, dann müssen diese Dokumente in englischer Sprache (übersetzt) eingereicht werden.

Hinweis: Student(inn)en müssen ein Schreiben von Ihrer Universität oder Fachhochschule in Deutschland oder Österreich vorlegen, in dem bestätigt wird, dass ihr Praktikum studienrelevant ist.

(4) Die Visum-Antragsgebühr von €145 (bzw. für "Work to Residence" €195 und für "NZ Partnership" Work Visa €195), bezahlbar per Verrechnungsscheck oder Euroscheck, ausgestellt auf "Immigration New Zealand".

Wenn eine Scheckzahlung nicht möglich ist, wird die Visum-Antragsgebühr auch in bar akzeptiert. Überweisungen und Kreditkarten, wie im Antragsformular angegeben, können in Berlin nicht angenommen werden.

Hinweis: Bei Anträgen aus Österreich müssen Schecks auf €150 (bzw. für "Work to Residence" auf €200 und für "NZ Partnership" Work Visa auf €200) und auf eine österreichische Bank ausgestellt werden.

(5) Ein als "Einschreiben" an Sie adressierter und mit €3,50 frankierter A5 Rückumschlag.

Hinweis: Antragsteller aus Österreich legen bitte dem Rückumschlag einen €5-Schein als Postgebühr bei.

(6) Der Nachweis eines gültigen und bezahlten Ausreisetickets, d.h. entweder die Buchungsbestätigung Ihres Reisebüros oder die Kopie Ihres bezahlten und gültigen Ausreisetickets in ein Land, in das Sie Einreiserecht haben.

Hinweis: Der Nachweis ist nicht nötig, wenn Sie ein Arbeitsvisum für 12 Monate oder länger beantragen.

(7) Der Reisepass im Original, dessen Gültigkeit mindestens drei Monate über den letzten Tag Ihres Aufenthaltes in Neuseeland hinausgeht. Senden Sie bitte keine Kopien oder Personalausweise.

(8) Zwei neue Passbilder, an das Antragsformular geheftet.

(9) Ein polizeiliches Führungszeugnis müssen Sie dem Antrag beilegen, wenn ein Aufenthalt länger als 24 Monate geplant ist.

Gesundheitsbestimmungen

Bitte informieren Sie sich hier ob medizinische Unterlagen dem Visum-Antrag beigefügt werden müssen.

Es wird dringend empfohlen, eine ausreichende Krankenversicherung für einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren abzuschließen. Eventuelle Arztkosten sind sonst selbst zu tragen. Es ist deshalb in Ihrem eigenen Interesse, eine Kranken- und Reiseversicherung für Neuseeland abzuschließen. (Inhaber von mindestens zweijährigen temporären Work Visa sind berechtigt, das neuseeländische Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen.)

Wo wird der Antrag eingereicht ?

Information zur Adresse und Bearbeitungszeit erhalten Sie hier.