New Zealand Embassy Berlin, Germany
Besuchervisum
Visafreie Einreise für Touristen
Staatsbürger von Deutschland, Österreich, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Schweiz und der Slowakei benötigen kein Visum, wenn die Reise nach Neuseeland höchstens drei Monate dauert (als Tourist). Die vollständige Liste der visafreien Länder erhalten Sie auf der Webseite von Immigration New Zealand.
Visafreie Besucher brauchen vor Ihrer Abreise kein Besuchervisum zu beantragen, müssen aber folgende Bedingungen erfüllen:
(1) Gültiges Ausreiseticket innerhalb der visafreien drei Monate in ein Land in das Sie Einreiserecht haben.
(2) Nachweis von Geldmitteln, d.h. NZ$1000 (€600) pro Person für jeden Monat Aufenthalt in Neuseeland.
(3) Besitz eines Reisepasses, der drei Monate länger gültig ist als das geplante Ausreisedatum.
(4) Das Land verlassen, bevor die drei Monate abgelaufen sind. Um länger in Neuseeland bleiben zu können, muss innerhalb dieser drei Monate eine entsprechend verlängerte Aufenthaltsberechtigung vor Ort bei Immigration New Zealand beantragt werden. Wenn vor Ihrem Abflug der Aufenthalt bereits länger als drei Monate geplant ist, muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Beantragung eines Besuchervisums
Wenn Sie sich länger als drei Monate als Tourist in Neuseeland aufhalten wollen, oder Staatsbürger eines nicht visafreien Landes sind, müssen Sie ein Besuchervisum beantragen.
Der Höchstaufenthalt im Land beträgt neun Monate innerhalb einer achtzehnmonatigen Frist. Man kann in Neuseeland drei weitere Monate, bis zu einem zwölfmonatigen Aufenthalt, beantragen. Besucher müssen dann allerdings 12 Monate warten bis sie wieder eine Einreisegenehmigung als Besucher beantragen können.
Das Antragsformular für ein Besuchervisum (INZ 1017) können Sie auf der Webseite von Immigration New Zealand herunterladen oder auf dem Postweg von der Visaabteilung der Botschaft von Neuseeland in Berlin beziehen. Dazu senden Sie bitte einen an Sie adressierten und mit €1,45 frankierten A4 Rückumschlag an die Botschaft.
Folgende Unterlagen müssen dem vollständig ausgefüllten Antragsformular beigefügt werden:
(1) Der Reisepass im Original, dessen Gültigkeit mindestens drei Monate über den letzten Tag Ihres Aufenthaltes in Neuseeland hinausgeht. Senden Sie bitte keine Kopien oder Personalausweise.
Hinweis: Kinder bis zum sechsten Lebensjahr können im Reisepass ihrer Eltern vermerkt sein oder mit einem Kinderausweis (mit oder ohne Foto) oder einem Kinderreisepass reisen. Minderjährige Kinder über sechs Jahre sollten im Kinderausweis ein Foto neueren Datums haben oder im Besitz eines Kinderreisepasses oder offiziellen Reisepasses sein. Für minderjährige Kinder unter 17 Jahre, die alleine oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils dem Antrag beigelegt werden.
(2) Die Visum-Antragsgebühr von €90. Sie ist bezahlbar per Verrechnungsscheck oder Euroscheck, ausgestellt auf ‘Immigration New Zealand’. Wenn eine Scheckzahlung nicht möglich ist, wird die Visum-Antragsgebühr auch in bar akzeptiert. Überweisungen und Kreditkarten, wie im Antragsformular angegeben, werden in Berlin nicht angenommen.
Hinweis: Österreichische Staatsbürger bezahlen keine Besuchervisum-Antragsgebühren. Bei Anträgen von in Österreich lebenden Ausländern müssen Schecks auf €95 und auf österreichische Banken ausgestellt werden.
(3) Der Nachweis Ihrer Geldmittel, d.h.:
- • €600 pro Person für jeden Monat in Neuseeland oder
- • €250 pro Person für jeden Monat bei Verwandtenbesuch oder wenn die Hotelkosten schon bezahlt worden sind. Sie müssen dafür einen Nachweis einreichen, zum Beispiel einen im Voraus bezahlten Hotelcoupon oder eine schriftliche Bestätigung Ihrer in Neuseeland wohnhaften Verwandten.
Hinweis: Den Nachweis Ihrer Geldmittel können Sie durch Travellerschecks, einen Kreditbrief oder einen Kontoauszug Ihrer deutschen bzw. österreichischen oder neuseeländischen Bank, auf dem Sie namentlich erwähnt werden, einreichen. Wenn Eltern die finanzielle Garantie ihrer Kinder übernehmen, muss ein Bestätigungsschreiben der Eltern mit deren letztem Kontoauszug oder Bankbescheinigung dem Antrag beigelegt werden.
(4) Der Nachweis eines gültigen und bezahlten Ausreisetickets, d.h. entweder die Bestätigung Ihres Reisebüros oder die Kopie Ihres gültigen Flugtickets in ein Land, in das Sie Einreiserecht haben.
(5) Ein als "Einschreiben" an Sie adressierter und mit €3.50 frankierter A5 Rückumschlag.
Hinweis: Antragsteller aus Österreich legen bitte dem Rückumschlag einen €5-Schein als Postgebühr bei.
(6) Zwei neue Passbilder, an das Antragsformular geheftet.
Die folgenden erforderlichen Nachweise (7 bis 9) gelten nur für Visa-Antragssteller, die aus nicht visafreien Ländern stammen und die ihren Haupt-Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben.
(7) Eine schriftliche Bestätigung Ihres deutschen oder österreichischen Arbeitgebers bzw. Ihrer Universität (keine Immatrikulationsbescheinigung), dass Sie nach Ihrer Rückkehr aus Neuseeland in Deutschland oder Österreich weiter beschäftigt sein werden bzw. Ihr Studium weiter fortsetzen.
(8) Sollten Sie mit Ihrem (Ehe-) Partner nach Neuseeland reisen, der einen deutschen oder österreichischen Reisepass besitzt, senden Sie uns bitte eine Kopie beider Reisetickets und eine Kopie des Reisepasses Ihres (Ehe-) Partners.
(9) Schicken Sie uns bitte mit den erforderlichen Antragsdokumenten noch keine Buchungsbestätigung der Flugdaten. Sollte der Visum-Antrag erfolgreich sein, werden wir Sie diesbezüglich zu einem späteren Zeitpunkt kontaktieren.
Erläuterungen zur Antragstellung
Für jeden Antragsteller muss separat eine Beantragung eingereicht und die entsprechende Antragsgebühr bezahlt werden. Einzige Ausnahme: bei der Beantragung eines Besuchervisums für eine zusammenreisende Familie, muss nur ein Antragsformular und entsprechend nur eine Antragsgebühr bezahlt werden.
Bei unterschiedlichen Familiennamen ist eine Heiratsurkunde mit einem Bestätigungsschreiben vom Antragssteller (Principal Applicant) erforderlich. Für die Kinder ist eine Geburtsurkunde vorzulegen. Bei De-facto-Partnern ist durch Miet-, Bank- oder ähnliche Bescheinigungen nachzuweisen, dass eine langfristige Partnerschaft besteht.
Gesundheitsbestimmungen
Bitte informieren Sie sich hier ob weitere medizinische Unterlagen dem Visum-Antrag beigefügt werden müssen.
Reisende mit einem Besuchervisum sind in Neuseeland nicht krankenversichert. Wir empfehlen deshalb dringend, dass Besucher vor ihrer Reise eine umfangreiche Krankenversicherung für die Dauer ihres Neuseeland Aufenthaltes abschließen.
Wo wird der Antrag eingereicht ?
Informationen zur Adresse und Bearbeitungszeit erhalten Sie hier.

