New Zealand Embassy Berlin, Germany

Studentenvisum/Schülervisum

Ein Studentenvisum/Schülervisum ist nötig, wenn Sie einen oder mehrere Kurse belegen, deren Gesamtlänge drei Monate überschreitet. Hierzu zählt auch der Schulbesuch, wenn dieser länger als drei Monate (pro Kalenderjahr) geplant ist oder eine Verlängerung eines bereits bestehenden bis zu dreimonatigen Schulbesuchs aus dem Vorjahr ist.

Unter o.g. Bedingungen brauchen deutsche oder österreichische Staatsbürger, deren Aufenthalt kürzer als drei Monate geplant ist, kein Visum zu beantragen. Wenn der Aufenthalt länger als drei Monate geplant ist, aber der/die Kurs/e oder der Schulaufenthalt nicht länger als drei Monate dauert, kann ein Besuchervisum beantragt werden. 

Für den Fall, dass Sie nach Beendigung der/des Kurse/s länger in Neuseeland bleiben möchten, können Sie im Anschluss in Neuseeland ein verlängertes Aufenthaltsrecht beantragen.

Beantragung eines Studentenvisums/Schülervisums

Das Antragsformular für ein Studentenvisum/Schülervisum (INZ 1012) können Sie auf der Webseite von Immigration New Zealand herunterladen oder auf dem Postweg von der Visaabteilung der Botschaft in Berlin beziehen. Dazu senden Sie bitte einen an Sie adressierten und mit €1,45 frankierten A4 Rückumschlag an die Botschaft.

Folgende Unterlagen müssen dem vollständig ausgefüllten Antragsformular beigefügt werden. Unter Punkt 1-5 werden gut lesbare Kopien der Originale akzeptiert.

(1) Die definitive Zusage über einen Platz an einer neuseeländischen Bildungseinrichtung mit folgenden Angaben:

  • Bezeichnung und genaue Dauer des Kurses ("Offer of Place" oder "Offer of Admission"),
  • Bestätigung, dass der Kurs den Anforderungen für ausländische Schüler und Studenten entspricht, d.h. bei der New Zealand Qualifications Authority (NZQA) registriert ist und die Bildungseinrichtung nach dem "Code of Practice" handelt,
  • Kursgebühr oder die jährliche Gebühr, wenn der Kurs länger als ein Jahr dauert.

(2) Nachweis über die Zahlung der Kursgebühren (oder einen Nachweis über die Befreiung von der Zahlung der Kursgebühren bei Teilnehmern an Austauschprogrammen oder Angehörigen von Inhabern eines Arbeitsvisums). Nachzuweisen ist das durch eine Quittung, welche die Bezahlung von Kursgebühren belegt oder die Bestätigung eines Kursgebührenstipendiums. Das Visum wird für den Zeitraum ausgestellt, für den die Kursgebühr bezahlt worden ist bzw. ein Stipendium vorliegt.

(3) Nachweis einer Unterkunft durch die Vorlage einer Unterkunftsgarantie durch die Bildungseinrichtung oder von einer anderen Person aus Neuseeland, die eine Unterkunft zur Verfügung stellt.

(4) Der Nachweis von Geldmitteln zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes:

  • die Bestätigung über ein Auslandsstipendium, inklusive der Bezahlung der Kursgebühren, oder
  • ein aktueller Kontoauszug Ihres Kontos oder ein aktueller Kontoauszug Ihrer Eltern und deren Einverständniserklärung über die finanzielle Unterstützung, oder
  • das ausgefüllte Formular "Financial Undertaking for a Student" (INZ 1014).

Hinweis: Für die Dauer Ihres Neuseelandaufenthaltes müssen Ihnen mindestens €750 pro Monat an finanziellen Mitteln zur Verfügung stehen. Nur wenn eine Unterkunft durch Zahlungsbestätigung oder einem Bestätigungsschreiben von der neuseeländischen Schule/Universität über die Zahlung eingereicht werden kann, beträgt der finanzielle Nachweis €250 pro Monat.

(5) Der Nachweis eines gültigen und bezahlten Ausreisetickets, d.h. entweder die Buchungsbestätigung Ihres Reisebüros oder die Kopie Ihres bezahlten und gültigen Ausreisetickets in ein Land, in das Sie Einreiserecht haben.

Hinweis: Der Nachweis ist nicht nötig, wenn Sie ein Studentenvisum/Schülervisum für 12 Monate oder länger beantragen.

(6) Ein als "Einschreiben" an Sie adressierter und mit €3,50 frankierter A5 Rückumschlag.

Hinweis: Antragssteller aus Österreich legen bitte einen €5-Schein als Postgebühr bei.
 
(7) Der Reisepass im Original, dessen Gültigkeit mindestens drei Monate über den letzten Tag Ihres Aufenthaltes in Neuseeland hinausgeht. Senden Sie bitte keine Kopien oder Personalausweise.
 
(8) Zwei neue Passbilder, an das Antragsformular geheftet.

(9) Die Visum-Antragsgebühr von €145 bezahlbar per Verrechnungsscheck oder Euroscheck, ausgestellt auf "Immigration New Zealand".

Wenn eine Scheckzahlung nicht möglich ist, wird die Visum-Antragsgebühr auch in bar akzeptiert. Überweisungen und Kreditkarten, wie im Antragsformular angegeben, können in Berlin nicht angenommen werden.

Hinweis: Bei Anträgen aus Österreich müssen Schecks auf €150 und auf eine österreichische Bank ausgestellt werden.

(10) Ein polizeiliches Führungszeugnis müssen Sie dem Antrag beilegen, wenn ein Aufenthalt länger als 24 Monate geplant ist.

Gesundheitsbestimmungen

Bitte informieren Sie sich hier ob medizinische Unterlagen dem Visum-Antrag beigefügt werden müssen.

Es wird dringend empfohlen, eine ausreichende Krankenversicherung für einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren abzuschließen. Eventuelle Arztkosten sind sonst selbst zu tragen. Es ist deshalb in Ihrem eigenen Interesse, eine Kranken- und Reiseversicherung für Neuseeland abzuschließen. (Inhaber von mindestens zweijährigen temporären Student Visa sind berechtigt, das neuseeländische Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen.)

Wo wird der Antrag eingereicht ?

Information zur Adresse und Bearbeitungszeit erhalten Sie hier